Zertifizierung startet

Es war nicht leicht, all­ge­mein gültige Kri­te­rien zur Zer­ti­fizierung von Med­ical Well­ness Ein­rich­tun­gen zu entwick­eln. Diese soll­ten sowohl inter­na­tionale Stan­dards berück­sichti­gen, als auch notwendi­ge Gegeben­heit­en einbeziehen.
In Abstim­mung mit dem wis­senschaftlichen Beirat des Deutschen Med­ical Well­ness Ver­ban­des e.V. (DMWV e.V.), dem Medi­zin­er, Wis­senschaftler, Ausstat­ter und Hote­liers ange­hören und dem TÜV Rhein­land, sind diese Kri­te­rien zur Zer­ti­fizierung entwick­elt worden.
Der DMWV e.V. mit seinem hochrangig beset­zten wis­senschaftlichen Beirat zeigt inter­essierten Betrieben (Hotels/​ Kliniken/​ Day-Spa’s) gerne Möglichkeit­en zur Erlan­gung der DMWV-Zer­ti­fizierung auf.
Olaf Seiche (TÜV Rhein­land) und Lutz Lung­witz (1.Vorsitzender Deutsch­er Med­ical Well­ness Ver­band e.V.) sind von der Notwendigkeit zur Ein­führung dieses Qual­itätssys­tems im nationalen und inter­na­tionalen Markt überzeugt.
Im Rah­men erster Pilotau­dits ab Mitte Feb­ru­ar wer­den diese Kri­te­rien verifiziert.Nach dieser Ver­i­fizierung wird im Rah­men ein­er Pressekon­ferenz des DMWV e.V. und des TÜV Rhein­land den inter­essierten Parteien und der Öffentlichkeit das DMWV-Zer­ti­fizierungssys­tem in sein­er Gesamtheit vorgestellt.
Die Ziel­rich­tung:
1. Das Qual­itäts­man­age­mentsys­tem (QM):

In den zu zer­ti­fizieren­den Unternehmen sollte ein Qual­itäts­man­age­mentsys­tem vorhan­den sein, welch­es im Wesentlichen den Anforderun­gen der DIN EN ISO 9001:2000 entspricht. Diese Norm stellt den Stand des Wis­sens zur Zeit dar, wenn es um die Organ­i­sa­tion eines Unternehmens geht. Sollte dieses QM-Sys­tem nicht vorhan­den sein, kann der DMWV e.V. mit den inter­essierten Betrieben Wege zur Erlan­gung aufzeigen und umset­zen. Diese branchen­neu­tralen Anforderun­gen wer­den auf die gesund­heitliche Aus­rich­tung eines Med­ical Well­ness Unternehmens adap­tiert, so dass dieser Stan­dard dann die Basis der DMWV- Zer­ti­fizierun­gen darstellt.
2. Spez­i­fis­che Anforderun­gen
Diese Anforderun­gen wur­den nicht neu entwick­elt, son­dern der DMWV e.V. bedi­ent sich bere­its vorhan­de­nen und etablierten Lösun­gen. Beispiel­sweise im Hotelseg­ment beste­hen sie aus ein­er Kom­bi­na­tion der 4*-Anforderungen sowie der 3‑W Kriterien.Weiterhin müssen die Unternehmen noch spez­i­fis­che Med­ical Well­ness Kri­te­rien erfüllen.
3. Med­ical Well­ness Anforderun­gen am Beispiel eines Hotels:
Auch in diesem Bere­ich wur­den, wo es zweck­mäßig erscheint, zusät­zliche Anforderun­gen pro Kat­e­gorie erar­beit­et. Als Beispiel hier die Anforderun­gen an ein Med­ical Well­ness Hotel:
(1) Def­i­n­i­tion eines Gel­tungs­bere­ich­es unter ärztlich­er Leitung. Dieser muss einen wesentlichen Teil des Behand­lungsange­botes im Med­ical Spa umfassen.
(2) Die ärztliche Leitung muss von min­destens einem appro­bierten Arzt mit rel­e­van­ter Fachrich­tung aus­geübt wer­den.
(3) Der/​die Arzt/​e muss/​müssen den Schw­er­punkt ihrer beru­flichen Tätigkeit im Hotel ausüben.
(4) Darüber hin­aus muss min­destens ein Ther­a­peut (z.B. Phys­io­ther­a­pie) mit ein­schlägiger Aus­bil­dung Vol­lzeit im Hotel beschäftigt sein.
(5) Es muss für die Zeit­en der Abwe­sen­heit des Arztes ein ärztlich­er Bere­itschafts­di­enst im Hotel oder in unmit­tel­bar­er Nähe ver­füg­bar sein.
(6) Beim Wech­sel in medi­zinis­che Fachrich­tun­gen außer­halb des Hotels ist der Trans­fer der Teil­nehmer bezo­ge­nen Dat­en sichergestellt.
(7) Schriftlich­er Abschluss­bericht muss vor­liegen.
(8) Bei der Anwen­dung kom­ple­men­tärmedi­zinis­ch­er Ther­a­pi­en muss eine Offen­le­gung erfol­gen, auf welch­er Wirkungs­ba­sis die Anwen­dung beruht.
(9) Die Anwen­dun­gen im Med­ical Spa–Bereich basieren auf stan­dar­d­isierten Unter­suchungs­bö­gen und Ther­a­pieplä­nen.
(10) Die Unter­suchungs- und Behand­lungsräume ver­fü­gen über mod­erne Ausstat­tung, ver­mit­teln medi­zinis­che Kom­pe­tenz ohne Klinikat­mo­sphäre.
(11) Die Betrieb erfüllt die Voraus­set­zun­ge­na) zur Doku­men­ta­tion der Ergebnisse,b) um Empfehlun­gen zur Fort­set­zung des Erlern­ten zu ver­mit­teln (Ernährungs­plan, Bewe­gungs­plan, gesun­der Lebensstil, Ver­weis auf Inter­net-Seit­en).
(12) Der Betrieb ver­fügt über einen Arzt, der den drin­gend emp­fohle­nen medi­zinis­chen Ein­gangscheck sich­er­stellt.
(13) Der Betrieb stellt sich­er, dass für Gast­pa­tien­ten an Bewe­gungs- und/​oder Fit­nesspro­gramm sich vorher ein­er Leis­tungs­di­ag­nos­tik unterziehen.
(14) Der Gast erhält auf Wun­sch eine schriftliche Auswer­tung sein­er Leistung/​Leistungsveränderung mit Empfehlun­gen für zu Hause.Das Unternehmen muss sowohl in der Gesamt­punk­tzahl als auch in den einzel­nen Kat­e­gorien mind. 70 % der möglichen Punk­te erreichen.
Inter­essierte Betriebe und Ein­rich­tun­gen kön­nen sich gerne für weit­ere Infor­ma­tio­nen an den
Deutschen Med­ical Well­ness Ver­band e.V.,
Fanny-Zobel-Str.9,12435 Berlin ‚Tel: 030 /​ 81873–310
E‑Mail: [email protected] wen­den. Pro­duk­te wer­den durch den DMWV e.V. nach einem eben­falls stan­dar­d­isierten Sys­tem geprüft und zertifiziert.