1. Das Qualitätsmanagementsystem (QM)
In den zu zertifizierenden Unternehmen sollte ein Qualitätsmanagementsystem vorhanden sein, welches im Wesentlichen den Anforderungen der DIN EN ISO 9001: 2000 entspricht. Diese Norm stellt den Stand des Wissens zur Zeit dar, wenn es um die Organisation eines Unternehmens geht. Sollte dieses QM-System nicht vorhanden sein, kann der DMWV e.V. mit den interessierten Betrieben Wege zur Erlangung aufzeigen und umsetzen. Diese branchenneutralen Anforderungen werden auf die gesundheitliche Ausrichtung eines Medical Wellness Unternehmens adaptiert, so dass dieser Standard dann die Basis der DMWV-Zertifizierungen darstellt.
2. Spezifische Anforderungen
Diese Anforderungen wurden nicht neu entwickelt, sondern der DMWV e.V. bedient sich bereits vorhandener und etablierter Lösungen. Beispielsweise im Hotelsegment bestehen sie aus einer Kombination der 4 Sterne-Anforderungen sowie der 3‑W-Kriterien. Weiterhin müssen die Unternehmen noch spezifische Medical Wellness-Kriterien erfüllen.
3. Medical Wellness Anforderungen am Beispiel eines Hotels
Auch in diesem Bereich wurden, wo es zweckmäßig erscheint, zusätzliche An- forderungen pro Kategorie erarbeitet. Als Beispiel hier die Anforderungen an ein Medical Wellness Hotel:
(1) Definition eines Geltungsbereiches unter ärztlicher Leitung. Dieser muss einen wesentlichen Teil des Behandlungsangebotes im Medical Spa umfassen.
(2) Die ärztliche Leitung muss von mindestens einem approbierten Arzt mit relevanter Fachrichtung ausgeübt werden.
(3) Der/die Arzt/e muss/müssen den Schwerpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit im Hotel ausüben.
(4) Darüber hinaus muss mindestens ein Therapeut (z. B. Physiotherapie) mit einschlägiger Ausbildung Vollzeit im Hotel beschäftigt sein.
(5) Es muss für die Zeiten der Abwesenheit des Arztes ein ärztlicher Bereitschaftsdienst im Hotel oder in unmittelbarer Nähe verfügbar sein.
(6) Beim Wechsel in medizinische Fachrichtungen außerhalb des Hotels ist der Transfer der Teilnehmer bezogenen Daten sichergestellt.
(7) Ein schriftlicher Abschlussbericht muss vorliegen.
(8) Bei der Anwendung komplementärmedizinischer Therapien muss eine Offenlegung erfolgen, auf welcher Wirkungsbasis die Anwendung beruht.
(9) Die Anwendungen im Medical Spa–Bereich basieren auf standardisierten Untersuchungsbögen und Therapieplänen.
(10) Die Untersuchungs- und Behandlungsräume verfügen über moderne Ausstattung und vermitteln medizinische Kompetenz ohne Klinikatmosphäre.
(11) Die Betrieb erfüllt die Voraussetzungen
a) zur Dokumentation der Ergebnisse,
b) um Empfehlungen zur Fortsetzung des Erlernten zu vermitteln (Ernährungsplan, Bewegungsplan, gesunder Lebensstil, Verweis auf Internet-Seiten).
(12) Der Betrieb verfügt über einen Arzt, der den dringend empfohlenen medizinischen Eingangscheck sicherstellt.
(13) Der Betrieb stellt sicher, dass generell eine Leistungsdiagnostik bei Gastpatienten vor einem Bewegungs- und/oder Fitnessprogramm durchgeführt wird.
(14) Der Gast erhält auf Wunsch eine schriftliche Auswertung seiner Leistung/Leistungsveränderung mit Empfehlungen für zu Hause.
Das Unternehmen muss sowohl in der Gesamtpunktzahl als auch in den einzelnen Kategorien mind. 70 % der möglichen Punkte erreichen.
Produkte werden durch den DMWV e.V. nach einem ebenfalls standardisierten System geprüft und zertifiziert.
Interessierte Betriebe und Einrichtungen können sich gerne für weitere Informationen an den
Deutschen Medical Wellness Verband e.V.
Eichenstr. 3b
12435 Berlin
Tel: 030 / 81873–310
E‑Mail: [email protected]
wenden.