Dienstleister

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Die Grenzen zwischen Medical Wellness und Primärprävention nach § 20 SGB V sind fließend. Primärpräventive Maßnahmen mit Bezuschussung durch die Krankenkassen haben sich zwar etabliert; die Tendenz zur Bewilligung ist aber rückläufig. Im Bereich der Medical Wellness sind alle Inhalte der GKV-geförderten Präventionsmaßnahmen gut aufgehoben – ohne die fachlich kaum nachvollziehbare Beschränkung auf bestimmte Berufsgruppen oder Methoden.

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