Voraussetzung für die Zertifizierung

Voraus­set­zung für die Zer­ti­fizierung eines Med­ical-Well­ness-Betriebes durch den Ver­band ist die  Bere­itschaft zur Teil­nahme am Zer­ti­fizierung­spro­gramm nach den Prüfkri­te­rien des Ver­ban­des und TÜV Rhein­land Group. Die Zer­ti­fizierung nach dem Med­ical Well­ness Qual­i­ty Stan­dard (TÜV Rheinland/​DMWV) erfol­gt somit unab­hängig vom Verband.

“Navigator”

Unab­d­ing­bare Voraus­set­zung für die Wahrnehmung von Medi­al-Well­ness-Leis­tun­gen im Sinne des Ver­ban­des ist die Inte­gra­tion eines Arztes in den Betrieb
der jew­eili­gen Ein­rich­tung. Dieser Arzt trägt im DMWV die Beze­ich­nung „Nav­i­ga­tor“, um seine Rolle im Umgang mit den gesun­den Gästen, die die jew­eilige Med­ical-Well­ness-Ein­rich­tung in Anspruch nehmen, deut­lich zu machen.

Der Arzt

Aus der unten­ste­hende Abbil­dung wird die zen­trale Rolle des Nav­i­ga­tors deut­lich. Das bedeutet, dass bei ein­er Zer­ti­fizierung ein­er Med­ical Well­ness-Ein­rich­tung das Gesamtergeb­nis sehr stark von der Wahrnehmung dieser Rolle durch den Navigator/​Arzt abhängt.

Zertifizierungs-Voraussetzungen

Aus der Abbil­dung wird eben­so deut­lich, dass der Diag­nos­tik­bere­ich, der Unter­bringungs­bere­ich und der Bere­ich der medi­zinis­chen Umset­zung nicht notwendi­ger­weise eine infra­struk­turelle Ein­heit bilden müssen.