Kriterien zur Zertifizierung

1. Das Qualitätsmanagementsystem (QM)

In den zu zer­ti­fizieren­den Unternehmen sollte ein Qual­itäts­man­age­mentsys­tem vorhan­den sein, welch­es im Wesentlichen den Anforderun­gen der DIN EN ISO 9001: 2000 entspricht. Diese Norm stellt den Stand des Wis­sens zur Zeit dar, wenn es um die Organ­i­sa­tion eines Unternehmens geht. Sollte dieses QM-Sys­tem nicht vorhan­den sein, kann der DMWV e.V. mit den inter­essierten Betrieben Wege zur Erlan­gung aufzeigen und umset­zen. Diese branchen­neu­tralen Anforderun­gen wer­den auf die gesund­heitliche Aus­rich­tung eines Med­ical Well­ness Unternehmens adap­tiert, so dass dieser Stan­dard dann die Basis der DMWV-Zer­ti­fizierun­gen darstellt.

2. Spezifische Anforderungen

Diese Anforderun­gen wur­den nicht neu entwick­elt, son­dern der DMWV e.V. bedi­ent sich bere­its vorhan­den­er und etabliert­er Lösun­gen. Beispiel­sweise im Hotelseg­ment beste­hen sie aus ein­er Kom­bi­na­tion der 4 Sterne-Anforderun­gen sowie der 3‑W-Kri­te­rien. Weit­er­hin müssen die Unternehmen noch spez­i­fis­che Med­ical Well­ness-Kri­te­rien erfüllen.

3. Medical Wellness Anforderungen am Beispiel eines Hotels

Auch in diesem Bere­ich wur­den, wo es zweck­mäßig erscheint, zusät­zliche An- forderun­gen pro Kat­e­gorie erar­beit­et. Als Beispiel hier die Anforderun­gen an ein Med­ical Well­ness Hotel:

(1) Def­i­n­i­tion eines Gel­tungs­bere­ich­es unter ärztlich­er Leitung. Dieser muss einen wesentlichen Teil des Behand­lungsange­botes im Med­ical Spa umfassen.

(2) Die ärztliche Leitung muss von min­destens einem appro­bierten Arzt mit rel­e­van­ter Fachrich­tung aus­geübt werden.

(3) Der/​die Arzt/​e muss/​müssen den Schw­er­punkt ihrer beru­flichen Tätigkeit im Hotel ausüben.

(4) Darüber hin­aus muss min­destens ein Ther­a­peut (z. B. Phys­io­ther­a­pie) mit ein­schlägiger Aus­bil­dung Vol­lzeit im Hotel beschäftigt sein.

(5) Es muss für die Zeit­en der Abwe­sen­heit des Arztes ein ärztlich­er Bere­itschafts­di­enst im Hotel oder in unmit­tel­bar­er Nähe ver­füg­bar sein.

(6) Beim Wech­sel in medi­zinis­che Fachrich­tun­gen außer­halb des Hotels ist der Trans­fer der Teil­nehmer bezo­ge­nen Dat­en sichergestellt.

(7) Ein schriftlich­er Abschluss­bericht muss vorliegen.

(8) Bei der Anwen­dung kom­ple­men­tärmedi­zinis­ch­er Ther­a­pi­en muss eine Offen­le­gung erfol­gen, auf welch­er Wirkungs­ba­sis die Anwen­dung beruht.

(9) Die Anwen­dun­gen im Med­ical Spa–Bereich basieren auf stan­dar­d­isierten Unter­suchungs­bö­gen und Therapieplänen.

(10) Die Unter­suchungs- und Behand­lungsräume ver­fü­gen über mod­erne Ausstat­tung und ver­mit­teln medi­zinis­che Kom­pe­tenz ohne Klinikatmosphäre.

(11) Die Betrieb erfüllt die Voraussetzungen
a) zur Doku­men­ta­tion der Ergebnisse,
b) um Empfehlun­gen zur Fort­set­zung des Erlern­ten zu ver­mit­teln (Ernährungs­plan, Bewe­gungs­plan, gesun­der Lebensstil, Ver­weis auf Internet-Seiten).

(12) Der Betrieb ver­fügt über einen Arzt, der den drin­gend emp­fohle­nen medi­zinis­chen Ein­gangscheck sicherstellt.

(13) Der Betrieb stellt sich­er, dass generell eine Leis­tungs­di­ag­nos­tik bei Gast­pa­tien­ten vor einem Bewe­gungs- und/​oder Fit­nesspro­gramm durchge­führt wird.

(14) Der Gast erhält auf Wun­sch eine schriftliche Auswer­tung sein­er Leistung/​Leistungsveränderung mit Empfehlun­gen für zu Hause.

Das Unternehmen muss sowohl in der Gesamt­punk­tzahl als auch in den einzel­nen Kat­e­gorien mind. 70 % der möglichen Punk­te erreichen.

Pro­duk­te wer­den durch den DMWV e.V. nach einem eben­falls stan­dar­d­isierten Sys­tem geprüft und zertifiziert.

Inter­essierte Betriebe und Ein­rich­tun­gen kön­nen sich gerne für weit­ere Infor­ma­tio­nen an den

Deutschen Med­ical Well­ness Ver­band e.V.
Eichen­str. 3b
12435 Berlin

Tel: 030 /​ 81873–310
E‑Mail: [email protected]

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