Medical Wellness: Visiten und Verwöhnprogramme

Aus­ruhen statt Aus­pow­ern — Med­ical Well­ness set­zt auf ärztlich begleit­ete Wohlfühl-Ange­bote. (Bild: DAK/​dpa/​tmn) © DPA

Berlin (dpa/​tmn) — Sich ver­wöh­nen und dabei etwas für die Gesund­heit tun: Das ist das Konzept von Med­ical Well­ness. Die Sparte ver­spricht eine medi­zinis­che Run­dum-Betreu­ung im Wohlfühl-Ambi­ente. Die medi­zinis­che Wirk­samkeit ist allerd­ings nicht all­ge­mein anerkannt.
«Bei einem Med­ical-Well­ness-Aufen­thalt übern­immt ein Arzt die Ver­ant­wor­tung für den Erhol­ungssuchen­den», erläutert Lutz Lung­witz vom Deutschen Med­ical Well­ness Ver­band (DMWV) in Berlin das Prinzip des Konzepts. Mögliche gesund­heitliche Prob­leme des Gastes wür­den dabei von ein­er medi­zinis­chen Fachkraft unter­sucht und schriftlich fest­ge­hal­ten. Die anschließen­den Behand­lun­gen wür­den an die Gesund­heit des Gastes angepasst.

Trotz dieses medi­zinis­chen Aspek­ts sei Med­ical Well­ness keine Kur. «Bei Med­ical Well­ness wer­den Kranke nicht gesund gemacht, son­dern gesunde Men­schen gesund erhal­ten. Es geht vielmehr um eine Vor­beu­gung von Krankheit­en als um deren Heilung», so Lung­witz. Ein etwas anderes Konzept ver­fol­gt der Ver­bund der Well­ness Hotels Deutsch­land in Düs­sel­dorf. «In unseren Hotels haben die Ärzte den Auf­trag, die Gäste auch zu heilen», sagt Horst Knappe von den Well­ness Hotels. «Die Men­schen kom­men mit einem bes­timmten medi­zinis­chen Prob­lem zu uns, das sie in den Griff kriegen wollen.» Bei Med­ical Well­ness gehe es außer­dem um eine langfristige Lebensänderung.

Der Ablauf des Aufen­thalts in einem Med­ical-Well­ness-Betrieb hänge von den Wün­schen und Bedürfnis­sen des Gastes ab, erläutert Knappe. Bei der Ankun­ft hät­ten sie die Möglichkeit, sich von einem Arzt durchcheck­en zu lassen. Dieser gibt anschließend eine indi­vidu­elle Empfehlung für den weit­eren Aufen­thalt. «Hat ein Gast etwa Herzprob­leme, sollte er eher Wasser­gym­nas­tik als Moun­tain­bik­ing machen, auch wenn dies schon immer sein Wun­sch war», so Knappe. Anstatt eines anstren­gen­den Lauf­train­ings bei Rück­en­schmerzen seien eher Schwim­men, Rei­ki oder entspan­nen­des Qui Gong zu empfehlen. Auch Ayurve­da-Behand­lun­gen wie ein Stirn-Ölguss seien bei eini­gen Erkrankun­gen hilfreich.

Die Zahl der Unterkün­fte, die sich Well­ness auf ihre Fah­nen geschrieben haben, ist groß — und nicht immer ist es ein­fach, diejeni­gen zu erken­nen, bei denen ein Aufen­thalt im Sinne von Med­ical Well­ness möglich ist. Beate Robertz-Gross­mann von der Bun­desvere­ini­gung Präven­tion und Gesund­heits­förderung in Bonn rät dazu, sich die Qual­i­fika­tion der in der jew­eili­gen Ein­rich­tung täti­gen Mitar­beit­er anzuse­hen. «Ich würde darauf acht­en, ob dort eine medi­zinisch aus­ge­bildete Per­son für die Betreu­ung zuständig ist und welche Qual­i­fika­tion diese besitzt.»
Außer­dem kann man sich bei Med­ical-Well­ness-Ver­bän­den informieren. «Diese leg­en in der Regel bes­timmte Qual­ität­skri­te­rien an Häuser an, die sie empfehlen. Da sollte man schauen, welche diese sind und ob sie mit den eige­nen Vorstel­lun­gen übere­in­stim­men», erk­lärt Robertz-Gross­mann. Ist ein Hotel einem solchen Ver­band angeschlossen, könne das eine erste Ori­en­tierung bieten.

Einige Ver­bände kon­trol­lieren ihre Betriebe und vergeben Qual­itätssiegel. Der DMWV etwa arbeit­et mit dem TÜV Rhein­land zusam­men und hat das Label «Med­ical Well­ness Qual­i­ty Sys­tem Stan­dard» ins Leben gerufen. «Um dieses Siegel zu erhal­ten, müssen Betriebe mehr als 100 Qual­ität­skri­te­rien erfüllen», erläutert Lung­witz. Sie reichen von der Qual­i­fika­tion des in der Unterkun­ft arbei­t­en­den Arztes bis hin zur Ausstat­tung der Behand­lungsräume. Bish­er haben 18 Betriebe die Ausze­ich­nung des DMWV erhalten.

Viele Krankenkassen unter­stützen einen Med­ical-Well­ness-Aufen­thalt finanziell allerd­ings nicht. Er gehört vielmehr zu den indi­vidu­ellen Gesund­heit­sleis­tun­gen, auch IGeL genan­nt. «Geset­zliche Krankenkassen akzep­tieren nur medi­zinisch notwendi­ge und qual­itätsmäßig abgesicherte Leis­tun­gen», erk­lärt Udo Barske vom AOK-Bun­desver­band in Bonn.

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